Folgende Buchungsbedingungen gelten bei einer Buchung unserer BBQ Kurse im BBQ Raum:(FoodInnovation EuroChefs UG)
Kurse Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin an dem Sie gerne am Grillkurs teilnehmen möchten. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Teilnahme am Kurs möglich. Ihre Anmeldung nehmen wir gerne per Email oder auch online entgegen.
Die angegebenen Kursgebühren verstehen sich pro Person inklusive aller Getränke (Aperitif, Bier, Wein, Wasser, Kaffee, Digestif) während des Kurses. Sie beinhalten die gesetzliche MwSt. von 19%. Nach Erhalt Ihrer Reservierungsbestätigung haben Sie 14 Tage Zeit, die Kursgebühren zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang Ihrer Zahlung behalten wir uns vor, Ihre Reservierung zu stornieren.
Bis 14 Tage vor Ihrem gebuchten Termin können Sie Ihre Teilnahme kostenlos stornieren. Von diesem Zeitpunkt an werden bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten Seminars die vollen Kursgebühren berechnet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei kurzfristigen Stornierungen ihrerseits (z.B. bei Krankheit) keine Erstattungen vornehmen können. Wir haben in solchen Fällen meist keine Möglichkeit, den frei werdenden Platz noch kurzfristig zu verkaufen, so dass uns ein unwiederbringlicher Umsatzverlust entsteht. Selbstverständlich können Sie gerne eine Ersatzperson stellen und auch wir werden unser Möglichstes tun, um Gästen, die evtl.. auf unser Warteliste stehen, Ihren Platz zu vermitteln.
Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 10 Personen. Wenn diese Zahl nicht erreicht wird, kann das Seminar durch uns jederzeit abgesagt werden. Die Seminargebühr wird dann erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Änderungen bezüglich des Inhaltes, der Referenten und des Veranstaltungsortes bleiben vorbehalten. BBQ-Raum übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit einem Kochseminar stehen. Die Teilnahme an allen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Lebensmittelallergien und sonstige körperliche Reaktionen auf sämtliche verwendeten Lebensmittel und Getränke.
Veranstaltung und Räume Rücktritt des Veranstalters
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist die Foodinnovation EU berechtigt, Stornogebühren nach unter V. 2 aufgeführter Staffelung zu erheben und, sofern die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten Vertragsbestandteil wurde, nach unter V. 3 aufgeführter Staffelung in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt ist von der Foodinnovation EU zu vertreten. 2. Ausfallentschädigung ohne mietweise Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen: a. bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 15 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose b. 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 40 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose c. 36 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 70 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose d. 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 85 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose e. am Tag der Veranstaltung 100 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
3. Ausfallentschädigung mit mietweiser Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen: a. nach Vertragsschluss € 1.500,00 netto b. ab 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung greift zusätzlich die unter § V.2. aufgeführte Staffelung um die sonstigen entstandenen Ausfälle abzudecken. 4. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Getränke werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt. 5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens der FoodInnovation EU höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der FoodInnovation EU bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von der FoodInnovation EU rückbestätigt.
1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. 2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. 3. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind der FoodInnovation EU schriftlich mitzuteilen. 4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% abweicht, ist die FoodInnovation EU berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass die FoodInnovation EU dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die FoodInnovation EU trifft ein Verschulden. 6. Sofern eine Reduzierung der Personenzahl innerhalb von sieben Werktagen vor der Veranstaltung vorgenommen wird, wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß V. berechnet.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen im BBQ Raum grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der FoodInnovation EU. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar des Seepavillons, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die FoodInnovation EU kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
3. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Ausstattungsgegenständen, welche Ihm zeitweise von der FoodInnovation EU überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Mitgeführte Ausstellungs- oder auch sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die FoodInnovation EU übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es ist eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die FoodInnovation EU ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der FoodInnovation EU abzustimmen.
1. Die FoodInnovation EU stellt alle Dienstleistungen im BBQ Raum. Dazu gehören insbesondere die Gewerke Floristik, Dekoration, Technik, Unterhaltung und Security.
2. In Ausnahmefällen können einzelne Gewerke durch den Veranstalter organisiert werden. Auf alle Fremdleistungen wird eine Pauschalleistung i.H.v. 20 % des Gewerkeumsatzes in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage sind die Rechnungen der Fremddienstleister oder die marktüblichen Preise für die entsprechenden Dienstleistungen.
1. Soweit die FoodInnovation EU für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die FoodInnovation EU von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der FoodInnovation EU bedarf deren schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom BBQ Raum gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die FoodInnovation EU diese nicht zu vertreten hat.
Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Brühl als vereinbart.
Die Geschäftsbedingungen für eineindividuelle Veranstaltung erhalten Sie zusammen mit unserem Angebot.